Finanzierung der U 3 Plätze
Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. Oktober 2007 haben Bund, Länder und Kommunen eine Vereinbarung getroffen, dass bis zum Jahr 2013 für 35 % aller Kinder unter 3 Jahren – also U 3 – ein Betreuungsangebot geschaffen werden soll. Die Stadt Hilchenbach ist diesem Auftrag vorbildlich nachgekommen. Am 12 Oktober 2010 hat der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, dass die Finanzierung der U 3 Plätze nicht mehr von den Kommunen getragen werden müssen, sondern vom Land NRW.
Daraus resultieren folgende Fragen:
1.Wurde das Ziel 35 % schon erreicht, oder müssen bis 2013 noch weitere U 3 Plätze geschaffen werden?
2.Welche Kosten sind der Stadt Hilchenbach zur Schaffung der U 3 Plätze bisher entstanden?
3.Was gedenkt die Verwaltung nach diesem richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zu tun?
4.Wurde seitens der Verwaltung schon Kontakt mit der Landesregierung in Düsseldorf aufgenommen, zwecks Rückerstattung der im Voraus gezahlten Investitionskosten?
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